evaluierung
Alle niedergelassenen österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind gemäß § 22 Zahnärztegesetz verpflichtet, regelmäßig (alle 5 Jahre) eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen.
Die Österreichische Zahnärztekammer hat zur Durchführung dieser regelmäßigen Qualitätsevaluierung gemäß § 50 Zahnärztekammergesetz die medQ .at – Dr. Roman Haas Medical Quality GmbH beauftragt.
Zu Ihrer Qualitätsevaluierung: http://medq.at/oezaek
Infobox
FAQs zur neuen Qualitätssicherungsverordnung
(ÖZÄK-QSV 2022)
- Ist die neue Qualitätssicherungsverordnung auch auf schon bestehende Ordinationen ab 1. 1. 2023 anzuwenden?
- Welche Armaturen sind händebedienungsfrei und welche sind es nicht?
- Was passiert, wenn der Händler/Installateur nicht rechtzeitig die Armaturen liefern oder montieren kann?
- Welche Waschbecken müssen händebedienungsfrei sein?
- Gilt mein QS-Zertifikat auch nach dem 1. 1. 2023 weiter?
Kontakt
Österreichische Zahnärztekammer
Referat für Qualitätssicherung