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Sehr geehrte Damen und Herren Dres.!

Wir wurden heute von einem unserer Mitglieder auf Probleme mit dem Unternehmen North Print GmbH aus D-20253 Hamburg aufmerksam gemacht. Eine kurze Recherche unsererseits hat ergeben, dass diese Masche in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile öffentlich bekannt ist (s. Videolink am Ende dieses Schreibens). Ob bzw. wie neu diese Masche in Österreich ist, können wir nicht beurteilen. Jedenfalls wurde uns berichtet, dass zumindest noch zwei weitere Mitglieder aus Tirol „Bekanntschaft“ mit diesem dubiosen Unternehmen gemacht haben. Die North Print GmbH vertreibt Toner für Drucker und geht folgendermaßen vor:

Es erfolgt zuerst ein Anruf, der laut Angaben des Mitarbeiters der North Print GmbH aus Zwecken der Qualitätssicherung mitgeschnitten werden soll. In den folgenden Tagen erhält man dann – ohne eine ausdrückliche Bestellung abgegeben zu haben – eine Bestellbestätigung per E-Mail. Seitens des Unternehmens wird in weiterer Folge darauf bestanden, dass eine Bestellung erfolgt sei und die Ware zu bezahlen sei. Es wurde uns berichtet, dass sogar die Audiodatei des Telefonmitschnitts übermittelt wurde.

Wir würden dazu raten, sich überhaupt nicht mit diesem Unternehmen in ein Telefonat verwickeln zu lassen und jedenfalls auch Ihr Ordinationsteam mit diesem Problem vertraut zu machen, sodass sich dieses ebenfalls nicht in Telefonate verwickeln lässt. Auf alle Fälle soll der „Tonaufzeichnung aus Gründen der Qualitätssicherung“ ausdrücklich widersprochen werden, sofern man sich – warum auch immer – auf ein Telefonat einlassen möchte. Wird dennoch eine entsprechende Aufzeichnung gemacht bzw. später dann per E-Mail übermittelt, stellt das einerseits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (vgl. § 16 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) dar, die die betroffene Person zivilrechtlich verfolgen könnte. Diese ohne Einwilligung des aufgezeichneten Gesprächspartners und ohne berechtigtes Interesse erfolgte Datenverarbeitung kann zudem auch bei der zuständigen Datenschutzbehörde zur Anzeige gebracht werden. In Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hierzu berufen: https://datenschutz-hamburg.de/ Natürlich können Sie als Betroffene/r generell eine Anzeige wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft einbringen.

Unsere Empfehlung, wie Sie sich hier zur Wehr setzen können, wenn nichts bestellt wurde, das Unternehmen jedoch behauptet, eine Bestellung erhalten zu haben: Sie sollten die North Print GmbH umgehend und nachweislich darauf hinweisen, dass Sie nichts bestellt haben bzw. deren Behauptung, es gäbe eine Bestellung, widersprechen. Bestreiten Sie, dass es einen (Kauf)Vertrag gäbe und setzen Sie keine Handlungen, die Ihnen als schlüssiger Vertragsabschluss zur Last gelegt werden könnte, wie etwa die Bezahlung der Rechnung, Verwendung der zugesandten Ware usw. Erklären Sie auch keinen Rücktritt vom Vertrag, da es einen solchen überhaupt nicht gibt. Am besten verweigern Sie die Annahme des Pakets bzw. öffnen es nicht, falls es Ihnen zugestellt wurde. Verlangen Sie, dass das ohne Vertragsgrundlage versandte Paket abgeholt wird, und geben Sie gleich an, zu welchen Zeiten dieses in Ihrer Ordination abgeholt werden kann. Sollte das Unternehmen eine Rücksendung verlangen, so lassen Sie sich von diesem vorab die Portokosten für die Rücksendung sowie ein angemessenes Entgelt für den Zeitaufwand, der mit der Abgabe des Pakets in einem Postamt verbunden ist, vorab überweisen. Denn wir bezweifeln, dass Ihnen ein entsprechender Kostenersatz nach Rücksendung des Pakets geleistet würde.

Wichtig: Lassen Sie sich jedenfalls nicht von diesem Unternehmen einschüchtern, wenn Ihnen rechtliche Schritte angedroht werden. Sie können sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie betroffen sind bzw. uns Schreiben der North Print GmbH weiterleiten. Es ist jedenfalls höchst unwahrscheinlich, dass diese überhaupt eine Klage einbringen würde, da nicht Sie nachweisen müssen, dass es nicht zu einer Bestellung bzw. einem Kaufvertrag gekommen ist („negativa non sunt probanda“), sondern die North Print GmbH müsste nachweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Deshalb versucht man offensichtlich, durch verfängliche Aussagen bei Telefonmitschnitten eine Drucksituation aufzubauen bzw. seinem Gesprächspartner verfängliche Aussagen zu entlocken, weshalb wir – wie oben bereits erwähnt – dazu raten, sich überhaupt nicht auf ein Telefonat einzulassen und das Gespräch sofort zu beenden.

Wie in der Einleitung erwähnt, gibt es im Südwestdeutschen Rundfunk einen Kurzbericht zu der oben beschriebenen Vorgangsweise der North Print GmbH: https://www.youtube.com/watch?v=WQ8BrONHRP4

Sollten Sie als Privatperson betroffen sein, können Sie sich auch an den Konsumentenschutz wenden.