- Gibt es schon einen neuen Kollektivvertrag?
- Ist der neue Kollektivvertrag ab 1. 6. 2024 oder ab 1. 1. 2025 gültig?
- Muss ich einer Zahnärztlichen Assistent:in in Ausbildung das volle Ausbildungsgehalt unabhängig vom Beschäftigungsausmaß auszahlen?
- Kann ich mit meinen Mitarbeiter:innen eine 4-Tage-Woche vereinbaren?
- Ist die Mitarbeiter:innenprämie an Zahnärztliche Assistent:innen (in Ausbildung) auszubezahlen, die sich im Jahr 2024 in Mutterschutz/Karenz befunden haben?
- Ist eine Aliquotierung der Mitarbeiter:innenprämie für Teilzeitkräfte möglich?
- Ist eine Aliquotierung der Mindest-Mitarbeiter:innenprämie in Höhe von € 200,00 möglich, wenn eine Zahnärztliche Assistent:in nicht von Beginn des Jahres 2024 bei mir beschäftigt war?
- Ist die Mitarbeiter:innenprämie auszuzahlen, wenn eine Zahnärztliche Assistent:in zB nur bis 30. April 2024 bei mir beschäftigt war?
- Bis wann muss die steuerbegünstigte Mitarbeiter:innenprämie ausgezahlt werden?
- Ist die Mitarbeiter:innenprämie verpflichtend auszubezahlen und wenn ja, in welcher Höhe?
- Können bei der Auszahlung der Mitarbeiter:innenprämie Differenzierung zwischen verschiedenen Mitarbeiter:innen vorgenommen werden?
- Bedeutet die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter, dass eine bestehende Überzahlung im gleichen Ausmaß aufrecht erhalten bleiben muss?
- Haben die in § 18 des Kollektivvertrags geregelten Biennalsprünge für Zahnärztliche Assistent:innen zur Folge, dass eine bestehende Überzahlung aufrecht erhalten bleiben muss?
FAQS zum Kollektivvertrag