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Eine grundlegende Reform des zahnärztlichen Jobsharings im Kassenbereich ist längst überfällig, um den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen. Schon bei Antritt des neuen Präsidiums der Österreichischen Zahnärztekammer im Sommer 2021 war die Einleitung und Umsetzung der Reform des Jobsharings eines der gesteckten Ziele.

Beginnend im heurigen Frühjahr und viele Arbeitsgespräche später wurde nun mit Vertretern der Österreichischen Gesundheitskasse und unter der Führung von Präsident OMR DDr. Hannes Gruber seitens der Österreichischen Zahnärztekammer ein gemeinschaftlicher Vorschlag erarbeitet, welcher eine komplette Neuregelung des zahnärztlichen Jobsharings darstellt.

Der nun vorliegende Vertrag ist im kommenden Bundesausschuss am 25.11.2022, an dem neben dem Präsidium der Österreichischen Zahnärztekammer auch alle Vertreter der Landeszahnärztekammern teilnehmen, auf der Tagesordnung und gegebenenfalls zu beschließen.

Ohne der Entscheidung des Bundesausschusses vorgreifen zu wollen, kann dahingehend bestätigt werden, dass die Forderungen, sowohl hinsichtlich Art und Tiefe der Zusammenarbeit durch die handelnden Personen in Zukunft definiert werden können als auch Formalismen bei der Beantragung auf ein Minimum reduziert werden.