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Ab 1. Juli 2024 sind Wahlärzte verpflichtet, die Einreichung zur Kostenerstattung beim Sozialversicherungsträger online für die Patienten zu übernehmen. Dieses System nennt sich „WAH Online“ und betrifft derzeit nur Wahlärzte und keine Wahlzahnärzte.  Die Österreichische Zahnärztekammer wurde bis dato noch zu keinen Gesprächen oder Verhandlungen zu diesem Thema eingeladen. Aufgrund des aktuell gerade herrschenden politischen Trends des über uns Drüberfahrens anstatt mit uns in Dialog zu treten, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es in absehbarer Zeit eine Änderung des ASVG geben wird, wodurch auch die Wahlzahnärzte in dieses System hineinverpflichtet werden könnten.

Fakt ist: Derzeit noch nicht!

Allerdings ist bei der gesamten medialen Berichterstattung zu diesem Thema ein ganz wesentlicher Aspekt bisher unberücksichtigt geblieben: Die Verantwortlichen bei den Sozialversicherungsträgern stellen die verbesserte Servicequalität, die WAH Online den Patienten und Wahlärzten bietet, in den Vordergrund, verschweigen aber gleichzeitig, dass sie ihre dadurch generierten Kosteneinsparungen nicht an ihre Versicherten weitergeben. Mit dem Argument des erhöhten administrativen Aufwandes für die Bearbeitung von Wahlarztrechnungen bekamen und bekommen die Versicherten nur 80 Prozent des Kassentarifs refundiert. Es wäre ein Gebot der Fairness gegenüber allen Sozialversicherten, die vollen 100 Prozent zu refundieren. Dadurch würde die Inanspruchnahme einer wahlärztlichen Leistung ein klein wenig erleichtert. 

Mit kollegialen Grüßen

MR Dr. Günter Gottfried
ÖZÄK-Referent für Kommunikation und Digitalisierung