Honorartarife werden 2025 um 3 % erhöht
Nachdem die ÖZÄK beim Erhöhungsfaktor 2023 aufgrund der hohen Inflation einen Zuschlag von 2,45 % erhalten hatte, hätte dieser heuer eigentlich wieder zur Gänze in Abzug gebracht werden müssen. Nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung konnte die ÖZÄK jedoch erreichen, dass im Rahmen des Honorarerhöhungsfaktors 2025 bloß 0,56 % vom damaligen Zuschlag wieder abgezogen werden. Somit werden die Honorartarife 2025 um 3 % erhöht.
In diesem Sinne finden Sie nun im Anhang eine Auflistung sämtlicher konservierenden, prothetischen und kieferorthopädischen Kassentarife. Die neuen Tarife für die Amalgamersatzfüllungen sind ab 1. Jänner 2025 aus heutiger Sicht ausschließlich mit der BVAEB abrechenbar. Hierfür verwenden Sie bitte die Positionen 6, 7, 8 und 9 (die Positionen 62, 72, 82 und 92 sind mit der BVAEB nicht mehr abrechenbar). Die BVAEB-Tarife für Amalgamersatzfüllungen lauten:
Pos.Nr. | text | tarif in |
---|---|---|
6 | Einflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 47,20 |
7 | Zweiflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 61,10 |
8 | Drei- oder Mehrflächenfüllung (einschließlich Unterlage) | 80,10 |
9 | Aufbau mit Höckerdeckung | 127,20 |
Alle weiteren Informationen zu den neuen Kassentarifen erhalten Sie wie gewohnt mit der Sonderausgabe der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung, welche Sie im Laufe des Jänners 2025 postalisch erhalten werden.