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Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte die Österreichische Zahnärztekammer eine Einigung mit der BVAEB über Amalgamersatzfüllugen ab 1.1.2025 erzielen. Kassenleistungen sind ab diesem Zeitpunkt Glasionomerzemente und Alkasite, wobei die Letztentscheidung beim behandelnden Vertragszahnarzt bzw. bei der behandelnden Vertragszahnärztin liegt. Ausdrücklich festgehalten im Vertrag ist zudem, dass Komposit im Seitzahnbereich eine Privatleistung bleibt.

Die bisherigen Amalgamersatz-Positionen werden mit den allgemeinen Füllungspositionen im Seitzahnbereich zusammengeführt, wobei sich die Höhe der neuen Tarife an den bisherigen Amalgamersatz-Tarifen orientiert:

Darüber hinaus haben ÖZÄK und BVAEV vereinbart, im Laufe des Jahres 2025 Gespräche über eine Überarbeitung und Modernisierung der bestehenden Honorarordnung aufzunehmen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die   Bereiche Wurzelbehandlung, Mundhygiene, Beratung und Zahnersatzreparaturen gelegt werden. Hierfür wurden auch bereits konkrete Verhandlungstermine vereinbart.

Diese Einigung kann eine Blaupause für die anderen Krankenversicherungsträger sein, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu gewährleisten. Die ÖZÄK steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit.

Aktuell gibt es mit den anderen Krankenversicherungsträgern jedoch noch keine Einigung über Amalgamersatzfüllungen. Dementsprechend ist für die normalen Füllungen im Seitzahnbereich ausschließlich Steinzement Vertragsinhalt, während Glasionomerzement nur für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre Kassenleistung ist. Alle weiteren Materialien sind Privatleistungen.