Die Österreichische Zahnärztekammer hat das gesetzliche Recht Autonome Honorarrichtlinien (AHR) zu erlassen. Diese stellen einen unverbindlichen Empfehlungstarif mit einem Spielraum von + 30 % bis - 30 % dar, der nur dann verbindlich ist, wenn in einem gerichtlichen Verfahren die Angemessenheit zahnärztlicher Honorare zu bewerten ist.
Unter Rücksichtnahme auf die Kostenentwicklung in den zahnärztlichen Ordinationen werden diese Tarife jährlich neu festgelegt. Die vereinbarte Erhöhung beträgt für alle Tarife 8 %. Gleichzeitig wurde erstmals auch ein Honorar für zahnärztliche gutachterliche Tätigkeiten in die AHR aufgenommen.