Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
Es ist geschafft. Der neue Kollektivvertrag wurde heute im Bundesausschuss beschlossen. Wir konnten nicht alle Versäumnisse der Ära Gruber/Schreder wieder gutmachen, was bedeutet, dass die 38 Stundenwoche und die Biennalsprünge nicht verhandelbar waren.
Genauere Informationen zum Kollektivvertrag können Sie der Ende Jänner erscheinenden ÖZZ-Sonderausgabe entnehmen.
Was genau haben wir geschafft:
Der ÖZÄK-Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2024 das Verhandlungsergebnis mit der GPA angenommen und den neuen Kollektivvertrag beschlossen. Besonders zufriedenstellend ist die Tatsache, dass eine IST-Lohn-Erhöhung verhindert und die Grundlage für die Auszahlung einer steuerbegünstigten Mitarbeiter:innenprämie 2024 geschaffen werden konnte. Nach gegenseitiger Unterzeichnung des Kollektivvertrages wird dieser auf der ÖZÄK-Homepage sowie in der ÖZZ-Sonderausgabe im Jänner 2025 veröffentlicht.
Der neue Kollektivvertrag enthält folgende Neuerungen:
- Die KV-Mindestgehälter werden mit 1. Jänner 2025 um einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 275,- ab 1.1.2025 angehoben.
- Die Gefahrenzulage wird auf EUR 151,- erhöht.
- Die Mindestgehälter für zahnärztliche Assistent:innen in Ausbildung werden um 18,27 % erhöht. Allerdings ist für Neueintritte ab 1. Jänner 2025 eine Aliquotierung auf bis zu 80 % möglich.
- Im Kollektivvertrag wird die Möglichkeit einer 4-Tage-Woche geschaffen.
- Ebenso wird im Kollektivvertrag die Grundlage für die Auszahlung der Mitarbeiter:innenprämie 2024 geschaffen. Diese muss mindestens EUR 200,- und darf maximal EUR 3.000,- betragen. Wenn der:die Mitarbeiter:innen nicht das gesamte Kalenderjahr 2024 beschäftigt war, kann die Prämie aliquot reduziert werden. In Hinblick auf die steuerliche Begünstigung muss die Auszahlung der Mitarbeiter:innenprämie bis 15. Februar 2025 erfolgen.
Zum besseren Verständnis finden Sie hier noch ein paar Rechenbeispiele, welche die Auswirkungen des neuen Kollektivvertrags auf die verschiedenen Konstellationen in den Ordinationen aufzeigen soll.
Hier finden Sie den aktuellen Kollektivvertrag für die Angestellten von Zahnärzten (gültig ab 1. Jänner 2025, Mitarbeiter:innenprämie ab 1. Juni 2024)
Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen zum neuen KV finden Sie hier