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In der Medizinischen Strahlenschutzverordnung entfällt mit 1. Oktober 2024 die Verpflichtung, Patient:innen bei zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen durch Schutzschürzen oder Schutzschilde zu schützen. Hintergrund sind gerätetechnische Fortschritte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Notwendigkeit des Einsatzes von Strahlenschutzmitteln für Patient:innen bei Röntgenuntersuchungen in den letzten Jahren zunehmend infrage gestellt haben. Die Österreichische Zahnärztekammer begrüßt diese Änderung und die damit einhergehende Klarstellung der Rechtslage für die österreichischen Zahnärzt:innen.